Fachschaftsvertretung
Die Studierenden der Fakultät (Fachschaft) bestimmen in den jährlich stattfindenden Hochschulwahlen ihre Vertreter. Dieser Fachschaftsvertretung obliegt nach Art. 52 BayHschG die Wahrnehmung fakultätsbezogener Angelegenheiten der Studierenden im Rahmen folgender Aufgaben:
- Vertretung der fachlichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der Studierenden der Hochschule,
- fakultätsübergreifende Fragen, die sich aus der Mitarbeit der studentischen Vertreter in den Hochschulorganen ergeben,
- die Förderung der geistigen, musischen und sportlichen Interessen der Studierenden,
- die Pflege der Beziehungen zu deutschen und ausländischen Studierenden.
Die Fachschaftsvertretung der Fakultät für Mathematik, Informatik und Statistik betreibt in Zusammenarbeit mit anderen Fachschaftsvertretungen in eigener alleiniger Verantwortung einen