Eignungsfeststellungsverfahren für Bachelorstudenten der Mathematik
Das nachfolgend beschriebene Eignungsfeststellungsverfahren betrifft Studienbewerber NICHT, die ihr Bachelorstudium Mathematik an der Ludwig-Maximilians-Universität im kommenden Wintersemester 2012/13 aufnehmen wollen. Die Eignungsfeststellungssatzung wurde für dieses Semester ausgesetzt.
*Ab dem Wintersemester 2007/08 wird für die Aufnahme in den
Bachelorstudiengang Mathematik
an der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU) neben der Hochschulreife die erfolgreiche Teilnahme an einem Eignungsfeststellungsverfahren vorausgesetzt.
Für dieses Verfahren bewerben Sie sich beim Department Mathematisches Institut der LMU. In der ersten Stufe werden Ihre Unterlagen geprüft, und es ergeben sich drei mögliche Reaktionen
- Ihnen wird ein Studienplatz angeboten
- oder Sie werden zu einer schriftlichen Prüfung eingeladen
- oder Ihr Antrag wird abgelehnt.
Dabei sind nur Ihre Leistungen in der Hochschulzugangsberechtigung maßgebend. Es wird aus der Einzelnote in Mathematik und der Gesamtnote eine Note ermittelt. Etwas vereinfacht erhalten Sie einen Studienplatz, wenn diese 2,0 oder besser ist. Liegt diese zwischen 2,1 und 3,0, werden Sie zur Prüfung eingeladen. Ist Ihre Note 3,1 oder schlechter, wird Ihr Antrag abgelehnt.
Den genauen Schlüssel finden Sie in der
Satzung.
Die zweite Stufe des Verfahrens besteht in der schriftlichen Prüfung für die entsprechenden Bewerber und ihrer Bewertung. Hierzu wird man mindestens zwei Wochen vorher in schriftlicher Form eingeladen. Der Test dauert 90 Minuten. Er besteht aus Aufgaben, in denen analytisches Denken, logisches Schließen und Abstraktionsvermögen geprüft werden und erfordert keine besonderen Vorkenntnisse.
Aus den Leistungen in diesem Test und der Abiturnote wird eine Note ermittelt. Ist diese 2,5 oder besser, erhält man auch einen Studienplatz.
Wieder findet man den genauen Schlüssel in der
Satzung.
Das Verfahren kann im folgenden Jahr einmal wiederholt werden.
Bewerbungsunterlagen
Der Antrag auf Bewerbung zum Eignungsfeststellungsverfahren ist für das jeweils folgende Wintersemester bis zum 15. Juli beim Mathematischen Institut der Universität München, Kontaktstelle Mathematik (Adresse siehe unten) einzureichen:
Es werden auch noch Anträge bearbeitet, die nach dem 15. Juli ankommen, Bewerber, die dann ohne Prüfung zugelassen werden können, erhalten einen entsprechenden Bescheid.
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
- ein Nachweis über den Erwerb der Hochschulreife in Kopie, gegebenenfalls in amtlicher Übersetzung
- ein ausgefüllter Fragebogen, den Sie für den Bachelorstudiengang Mathematik
hier herunterladen können.
Senden Sie Ihre Unterlagen bitte an die folgende Adresse:
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Mathematisches Institut der Universität München
Kontaktstelle Mathematik |
FAQ
Es wird oft gefragt, wie die im Fragebogen auftretende "Einzelnote in Mathematik in der Hochschulzugangsberechtigung" ermittelt werden soll. Deshalb hier eine kurze Beschreibung. Man bildet die Durchschnittsnote aller in der Hochschulzugangsberechtigung auftretenden Mathematiknoten. Dabei werden Punkte wie folgt in Dezimalnoten umgerechnet: 15, 14, 13, ... entspricht 0,7; 1,0; 1,3; ... .
Bekanntmachung
Der schriftliche Test im Eignungsfeststellungsverfahren findet in diesem Jahr am
Donnerstag, 4. August 2011, 14 bis 16 Uhrstatt. Wer an diesem Test teilnehmen soll, bekommt eine schriftliche Einladung. Darin wird auch angegeben, wo der Test stattfindet.
Für Bewerber, die aus nicht selbst zu vertretenden Gründen am obigen Termin nicht erscheinen können, gibt es den Ersatztermin:
Mittwoch, 31. August 2011, 14 bis 16 Uhr.
*Achtung: Das Eignungsfeststellungsverfahren betrifft nur die Bachelorstudenten der Mathematik, nicht der Wirtschaftsmathematik.